AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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In der Regel keine Haftung für Schäden infolge Beschaffenheit oder ungenügender Material- oder Pflegekennzeichnung.
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Abholung nur gegen Auftragsbestätigung oder sonstigem zweifelsfreien Beweis der Berechtigung innerhalb von 3 Monaten.
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Reklamation nur mit original Bearbeitungskennzeichen, für offensichtliche Mängel nur innerhalb von 2 Wochen
Geschäftsbedingungen
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht wurden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen konnten (zum Beispiel Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, ungenügende Befestigung der Knöpfe, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist, oder wir dies durch einfache fachmännische Waren-schau nicht erkennen konnten.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (= Abholschein). Kann die Auftragsbestätigung nicht vorgelegt werden, hat der Kunde seine Berechtigung in geeigneter Form zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Eine Einzelüberprüfung des Wertes der nicht abgeholten Kleidungsstücke erfolgt nicht, die Verwertung erfolgt durch kostenlose Abgabe von geschlossenen Großposten an karitative Einrichtungen. Wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen, wird der Kunde vor Verwertung einmal schriftlich zur Abholung aufgefordert.
4. Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von uns bearbeitet wurde, zum Beispiel durch Vorlage des Bearbeitungskennzeichens. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.